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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform


Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Grundsteuerreform, die neuen Hebesätze und die zu zahlende Grundsteuer ab dem Jahr 2025 informieren.

Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke wurde durch die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen aufgrund Ihrer Grundsteuererklärung vorgenommen. Hierbei waren die Gemeinden nicht beteiligt.

Die Gemeinden sind lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B zu veröffentlichen also den Hebesatz, bei dem das Steueraufkommen 2025 genauso hoch wäre, wie im vorherigen Jahr. Die Gemeinden der Samtgemeinde Neuenhaus haben bereits alle die neuen Hebesätze beschlossen. Diese lauten wie folgt:

Realsteuerhebesätze ab 2025


Grundsteuer A Grundsteuer B
Gemeinde Getelo 205205 
Gemeinde Gölenkamp 225 225
Gemeinde Halle 245 245
Gemeidne Itterbeck 250 250
Gemeinde Uelsen 375 375
Gemeinde Wielen    
Gemeinde Wilsum 240 240


Um die Jahressteuer zu berechnen können Sie Ihren Messbetrag mit dem Hebesatz multiplizieren:


Ihren Messbetrag hat Ihnen das Finanzamt in einem Bescheid mitgeteilt. Sollten Sie Fragen zur Berechnung des Messbetrags haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Kontaktdaten können Sie dem Bescheid entnehmen.

Ist Ihr Messbetrag falsch, können Sie beim Finanzamt auf folgenden Wegen eine Korrektur beantragen:

Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen: FAQ