Sozialamt

Wer nicht aus eigener Kraft die Mittel zur Deckung der notwendigen Bedarfe erbringen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Die Sozialhilfe ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein und soll dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Das Sozialamt ist die Behörde, die für die Durchführung der Maßnahmen der Sozialhilfe zuständig ist. 

Ansprechpartner

Frau Wolterink

Fachbereich 1: Sozialamt

Itterbecker Str. 11
49843 Uelsen

Frau Arends

Fachbereich 1: Sozialamt

Itterbecker Str. 11
49843 Uelsen

Rentenangelegenheiten

Die gesetzlichen Leistungen der Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Das Sozialmt der Samtgemeinde Uelsen unterstützt Sie gerne dabei und steht Ihnen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Frau Snyders

Fachbereich 1: Bürgeramt

Itterbecker Str. 11
49843 Uelsen
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