Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Samtgemeinde Uelsen für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Für dieses Ehrenamt können sich Bürger*innen aus der Samtgemeinde Uelsen bewerben, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und sollten eine gewisse Lebenserfahrung mit sich bringen.
Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen in der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen.
Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.
Die Bereiche in denen die Schiedspersonen tätig werden, sind vielfältiger Natur. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten,
- Schmerzensgeld,
- und sonstige Schadensersatzansprüche,
- aber auch Fälle leichter Körperverletzung,
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- oder Sachbeschädigung.
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unabhängig sein und sich neutral verhalten. Sie hat die Interessen aller Betroffenen zu beachten. Eine Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über die Fähigkeit verfügen, ein Schiedsamt zu organisieren und notwendige Formulare anzuwenden.
Neben einer Aufwandsentschädigung werden die Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit als Schiedsperson entstehen, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre kurze Bewerbung bis zum
23.06.2024 per Mail als pdf-Datei an bewerbung@uelsen.de oder per Post an Samtgemeinde Uelsen, Itterbecker Straße 11, 49843 Uelsen.
Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie auf Wunsch auch durch Herrn Snyders unter der Rufnummer 05942/209-15.